Die bisher aktuelle Europäische Norm für die Sicherheit von Kindern (DIN EN 13120:2009) im Zusammenhang mit dem innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz an Fenstern und Balkon- oder Terrassentüren setzte auf die freiwillige Kennzeichnung von Warnhinweisen an den Produkten sowie in den Montage- und Bedienungsanleitungen. Broschuere_innenliegender_Sichtundsonnenschutz
Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission die Vorschriften und Normen bezüglich Kindersicherung überarbeiten lassen und dieses als Mandat an das Europäische Komitee für Normung (CEN) gegeben. Die rechtliche Grundlage für die mandatierte Eigenschaft Kindersicherheit ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2001/95/EG „Allgemeine Produktsicherheit“, die in Deutschland durch das „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) umgesetzt wird. Durch die Ergänzung der Europäischen Norm (EN) 13120/prA1:2012 unterliegt die Eigenschaft der Kindersicherheit ab der offiziellen Bekanntmachung (voraussichtlich im ersten Quartal 2014) dem deutschen Produktsicherheitsgesetz und muss dann ohne Übergangsfrist umgesetzt werden. Gerne werden wir Sie informieren, sobald uns weitere Details zu den Umsetzungsterminen vorliegen. Bitte beachten Sie jedoch im eigenen Interesse auch Hinweise in der Presse/Fachpresse zu diesem Thema.